Eine leerstehende Bar in der Villa Flora im Winter 2008:
Innerhalb von 16 Stunden zaubert unser Team einen romantischen österreichischen Weinkeller!

In dieser extrem kurzen Zeit wurden alle benötigten Rüttelpulte, Flyer, Getränkekarten und die Kunstdrucke gedruckt und auf Leinwand aufgezogen. Aus unserem Stammpersonal wurden die passenden Servicekräfte ausgewählt und wir waren sofort bereit für die ersten Gäste der Villa Flora.

Das >sisi und franz< Konzept eignet sich besonders für eine >Bar in der Bar< oder eine besondere Oase in einem Einkaufzentrum oder als Aktion für Ihr gemütliches Ecklokal oder einen Golfclub. Sprechen Sie mit uns – gemeinsam mit österreichischen Winzern erarbeiten wir Ihr ideales Konzept. Zielinski van Lick Ltd. als Betreiber von >sisi und franz< ist eine Werbeagentur mit eigener Produktion - so können wir auch scheinbar Unmögliches realisieren.

Sisi, Kaiserin von Österreich
Elisabeth sei, so wird behauptet, und wahrscheinlich stimmt´s sogar, die populärste, weltbekannteste von allen Österreicherinnen.
So ziemlich jeder hat schon einmal einen Teil des Sissi Filmes (mit Romy Schneider) gesehen und weiß daher: Sisi war eine bayerische Prinzessin. Sie heiratete den österreichischen Kaiser Franz Joseph, und zwar aus Liebe.
Sie war die schönste Frau der Welt. Sisi hatte eine böse Schwiegermutter. Und zuletzt wurde sie ermordet.
Weniger geläufig ist, dass man sie mit nur einem s schreibt, also Sisi und nicht Sissi!
Franz Joseph I.
Die Regierungszeit von Franz Joseph I. dauerte fast 70 Jahre lang, von 1848 bis zum „großen Krieg” (Weltkriegsjahr) 1916.
Nach einem kurzen Intermezzo in der Folge des Revolutionsjahres 1848 regierte Franz Joseph I. durch seinen kaiserlichen Erlass vom 31. Dezember 1851, dem sogenannten Silvesterpatent, wieder absolut, die militärischen Niederlagen von 1859 und 1866 machten allerdings einige Verfassungsänderungen notwendig: so 1859 das Oktoberdiplom, 1861 das Februarpatent und zuletzt nach dem Ausgleich mit Ungarn am 21. Dezember 1867 die Dezemberverfassung, die bis zum Ende der Monarchie Bestand hatte. Nach dem Ausgleich mit Ungarn und der Schaffung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie (1867) regierte der Monarch in der Österreichischen Reichshälfte in seinem Recht als Kaiser von Österreich, in der Ungarischen Reichshälfte als König von Ungarn.
Gemäß der Verfassung von 1867 verblieben ihm verschiedene Vorrechte (so genannte Prärogativen der Krone), über welche die parlamentarischen Versammlungen in Wien (der Reichsrat) und in Budapest keine Mitbestimmung hatten. Dies betraf vor allem die Heeres- und Außenpolitik, die den beiden Reichshälften Österreich und Ungarn gemeinsam war. Zur Unterscheidung dieser verfassungsrechtlichen Bestimmungen gab es für die verschiedenen Einrichtungen der Monarchie ein kompliziertes System von Adjektiven: „kaiserlich“, „königlich“, „kaiserlich und königlich“ (Abk.: k.u.k., Beispiel: „k.u.k. österreichisch-ungarische Monarchie“) sowie „kaiserlich-königlich“ (Abk.: k.k., speziell für Einrichtungen der österreichischen Reichshälfte).