Aus dem Gericht
![]() „Jeder spuit an Superstar und sauft an Schampus an da Bar.“ So macht sich die Spider Murphy Gang über die Schickeria lustig. Schaumwein-Händler Jürgen Zielinski-Lick muss beim Wörtchen Schampus aufpassen. |
|
Mit Schampus haben die Musiker wahrscheinlich das teure prickelnde Getränk aus einer französichen Region namens Champagne gemeint. Dort sitzen ganz pingelige Leute, die streng darauf achten, dass niemand den Namen für die Edel-Brause missbraucht. Und das gilt auch für die Verballhornung Schampus! Diese bittere Erfahrung musste Dienstag der Bar-Inhaber („Sisi und Franz“) und Schaumwein-Händler Jürgen Zielinski-Lick vor dem Landgericht München I machen. „Schampus“ geht nicht mehr, auch nicht „Schampus aus Österreich“. Das machte ihm Richter Peter Schott unmissverständlich klar. Zielinski-Lick vertreibt in Internet unter anderem „die kleinste Schampusflasche der Welt“ – hergestellt laut Werbung nach der „Méthode champenoise“. Obwohl sich die Firma noch im Aufbau befindet, haben die Markenwächter des halbstaatlichen Champagner-Verbandes Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne das Münchner Geschäft schon ergoogelt. Die Herrschaften schäumten und schwangen die juristische Keule. Kläger-Anwalt Dr. Michael Nieder beantragte ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro für jede Zuwiderhandlung. Eine Summe, die das Gericht durchaus für angemessen hält. Vergeblich hatten die Anwälte des Bar-Betreibers darauf verwiesen, dass der Duden „Schampus“ schlicht mit „Sekt“ übersetzt. Wenn 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung den „Schampus“ mit „Champagner“ in Verbindung bringe, dann reiche das, um dem Kläger Recht zu geben. Das sei gängige Rechtsprechung“, so Richter Schott, der betonte: „Wir haben eine Umfrage im eigenen Haus gemacht. Wir sind zu einem klaren Ergebnis gekommen.“ Dass Wikipedia im Internet beim Wort „Schampus“ direkt auf den französischen Schaumwein verweist, hatte das Gericht dabei erst gar nicht erwähnt. „Na gut, dann verkaufen wir in Zukunft eben ‚Schaumpus‘“, versuchte Jürgen Zielinski-Lick die Situation noch zu retten. Ob das geht? Kläger und Beklagter einigten sich darauf, einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen. Eines ist freilich jetzt schon klar: „Schampus“ geht auf keinen Fall mehr. Eberhard Unfried Kommentare 21.04.09 meint Jürgen Zielinski-Lick (anonym) Jetzt brauchen wir wohl einen neuen Untertitel für unsere Bar Wir freuen uns auf Eure Unterstützung 21.04.09 meint a Giasinga (anonym) 21.04.09 meint Wollemerseroilasse (anonym) 21.04.09 meint Symbadischer (anonym) Ich mache schon lange das gleiche mit anderen notorischen Abmahnhanseln, die so durch die Medien gehen – zum Beispiel bei Klamotten von Abercr*mbie & F*tch oder Ed H*rdy. Einfach mal googeln, sich eine Meinung bilden, und dann beim Einkauf dran denken. 21.04.09 meint psdsch 22.04.09 meint stockdorfer (anonym) 22.04.09 meint DerFan 21.04.09 meint Brrrr 22.04.09 meint DerFan 22.04.09 meint Horst Hader (anonym) 22.04.09 meint werrner (anonym) 22.04.09 meint Meinungsmacher (anonym) 22.04.09 meint DerFan 22.04.09 meint Donner Balken (anonym) 22.04.09 meint tex 22.04.09 meint DerFan 22.04.09 meint tex 22.04.09 meint DerFan 22.04.09 meint werrner (anonym) 22.04.09 meint Martin (anonym) 22.04.09 meint Martin (anonym) Quelle: tz-online, 22. April 2009 |