Der Tag der Urteilsverkündung:

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Antenne Bayern live nach der Urteilsverkündung um 17 Uhr

Die Betreiber der kleinen Bar in der Kultfabrik wurden vom Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne (CIVC) verklagt, da sie „österreichischen Schampus“ ihren Gästen anbieten. Dies sei ein Verstoß gegen das deutsche Markengesetz, denn Umgangssprachlich stehe Schampus für Champagner, so die Ansicht des französischen Verbandes.

Das sehen Sisi und Franz alias Janine Bogosyan und Jürgen Zielinski-Lick völlig anders, Deutschen und Österreicher verstehen in der Regel unter den Begriff „Schampus“ Sekt und nicht Champagner und beziehen sich hierbei auf den Duden. Die Franzosen würden den Begriff noch nicht einmal kennen. Zielinski erklärte, dass ganze sei ihm 10 000 Euro Prozesskosten wert.

In diesem Prozess, wird die Frage geklärt, was die „Verkehrskreise“ unter den Begriff „Schampus“ verstehen. Der Vorsitzende Richter Peter Schott hat gleich eine Umfrage in seinen Bekannten- und Kollegenkreis durchgeführt, mit den Ergebnis, dass alle unter „Schampus“ auch Champagner verstehen. Dies sei nicht repräsentativ, zeige aber den Trend, so der Richter. Wenn 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung den „Schampus“ mit „Champagner“ in Verbindung bringe, dann reiche das, um dem Kläger Recht zu geben. Das sei gängige Rechtsprechung“. Die persönliche Blitzumfrage des Rechtsanwaltes Peter Tscheuschner hatte das gegenteilige Ergebnis gehabt.

Der Anwalt des CIVC, Michael Nieder meinte: „ Er verhehlte aber auch nicht, dass ein Musterprozess bis zum Bundesgerichtshof ihm durchaus nicht ungelegen käme – „um diese Frage ein für alle Mal zu klären“. Der Richter riet den Barbetreibern einzulenken, ansonsten wird am 23 Juni 2009 das Urteil verkündet.


Quelle: Schampagnernews, P. Römmlein, 22.04.2009

Interessanter Gerichtsstreit!

Landgericht München klärt was mit dem Wort „Schampus“ gemeint ist

Die Betreiber der kleinen Bar in der Kultfabrik wurden vom Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne (CIVC) verklagt, da sie „österreichischen“ Schampus ihren Gästen anbieten. Dies sei ein Verstoß gegen das Deutsche Markengesetz, denn umgangssprachlich stehe „Schampus“ für Champagner, so die Ansicht des französischen Verbandes.

Das sehen Sisi und Franz, alias Janine Bogosyan und Jürgen Zielinski – Lick völlig anders, Deutsche und Österreicher verstehen in der Regel unter „Schampus“ Sekt und nicht Champagner, und beziehen sich dabei auf den Duden. Die Franzosen würden den Begriff noch nicht einmal kennen. Zielinski erklärte, das sei ihm ganze
€ 10 000 Prozesskosten wert.

In diesem Prozess, wird die Frage gekläsrt, was die „Verkehrskreise“ unter dem Begriff Schampus verstehen. Der Vorsitzende Richter Peter Schott hat gleich eine Umfrage in seinem Bekannten- und Kollegenkreis durchgeführt, mit dem Ergebnis, das alle unter „Schampus“ auch Champagner verstehen. Dies sei nicht repräsentativ, zeige aber den Trend, so der Richter. Wenn 10 – 15% der Bevölkerung Champagner verstehen, dann reiche das um den Kläger Recht zu geben – das sei gängige Rechtssprechung. Die persönliche Blitzumfrage von Richter Peter Tscheuschner hatte das gegenteilige Ergebnis gehabt.

Der Anwalt des CIVC, Michael Nieder meinte, er verhehle auch nicht, daß ein Musterprozess bis zum Bundesgerichtshof, ihm durchaus nicht ungelegen komme, um die Sache ein für allemal zu klären. Der Richter riet den Barbetreibern einzulenken – das Urteil wird am 23. Juni verkündet!


Quelle: XING, Verena Kniepeiss 10.6.2009