Feinste Weine für das prickelnde Kulturgut!

Die Winzer-Brüder SZIGETI aus dem österreichischen Burgenland zeigen auf einzigartige Weise traditionelle französische Flaschengärung mit frischen österreichischen Weinklassikern wie Grüner Veltliner, Welschriesling und sogar dem roten Zweigelt:

Prickelndes Kulturgut vom Feinsten zu Freundschaftspreisen!

Demnächst finden Sie hier die Bezugsquellen vor Ort.

In der Zeit von Juli 2007 bis Mai 2010 brachte es die kleine Bar >sisi und franz< zu beachtlichen Ruhm: Es gab in der Paulaner-Hochburg Gösser Bier, die Fußball Europameisterschaft und schließlich die Schampus-Klage, bei der eigentlich JEDER auf unserer Seite stand – nur die Richter nicht:-)
Sisi, Kaiserin von Österreich
Elisabeth sei, so wird behauptet, und wahrscheinlich stimmt´s sogar, die populärste, weltbekannteste von allen Österreicherinnen.
So ziemlich jeder hat schon einmal einen Teil des Sissi Filmes (mit Romy Schneider) gesehen und weiß daher: Sisi war eine bayerische Prinzessin. Sie heiratete den österreichischen Kaiser Franz Joseph, und zwar aus Liebe.
Sie war die schönste Frau der Welt. Sisi hatte eine böse Schwiegermutter. Und zuletzt wurde sie ermordet.
Weniger geläufig ist, dass man sie mit nur einem s schreibt, also Sisi und nicht Sissi!
Franz Joseph I.
Die Regierungszeit von Franz Joseph I. dauerte fast 70 Jahre lang, von 1848 bis zum „großen Krieg” (Weltkriegsjahr) 1916.
Nach einem kurzen Intermezzo in der Folge des Revolutionsjahres 1848 regierte Franz Joseph I. durch seinen kaiserlichen Erlass vom 31. Dezember 1851, dem sogenannten Silvesterpatent, wieder absolut, die militärischen Niederlagen von 1859 und 1866 machten allerdings einige Verfassungsänderungen notwendig: so 1859 das Oktoberdiplom, 1861 das Februarpatent und zuletzt nach dem Ausgleich mit Ungarn am 21. Dezember 1867 die Dezemberverfassung, die bis zum Ende der Monarchie Bestand hatte. Nach dem Ausgleich mit Ungarn und der Schaffung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie (1867) regierte der Monarch in der Österreichischen Reichshälfte in seinem Recht als Kaiser von Österreich, in der Ungarischen Reichshälfte als König von Ungarn.
Gemäß der Verfassung von 1867 verblieben ihm verschiedene Vorrechte (so genannte Prärogativen der Krone), über welche die parlamentarischen Versammlungen in Wien (der Reichsrat) und in Budapest keine Mitbestimmung hatten. Dies betraf vor allem die Heeres- und Außenpolitik, die den beiden Reichshälften Österreich und Ungarn gemeinsam war. Zur Unterscheidung dieser verfassungsrechtlichen Bestimmungen gab es für die verschiedenen Einrichtungen der Monarchie ein kompliziertes System von Adjektiven: „kaiserlich“, „königlich“, „kaiserlich und königlich“ (Abk.: k.u.k., Beispiel: „k.u.k. österreichisch-ungarische Monarchie“) sowie „kaiserlich-königlich“ (Abk.: k.k., speziell für Einrichtungen der österreichischen Reichshälfte).