Vorwurf: Die Bar „Sisi und Franz“ wirbt zu Unrecht mit Champagner


Scham|pus, der; – Laut Duden umgangssprachliche Verwendung für Sekt und Getränk, dessen Namen zu verwenden, soll bald nur noch Franzosen gestattet sein?

Die kleine, sympathische, österreichische Schampusbar „sisi und franz“ in der Kultfabrik, am Münchner Ostbahnhof wird von einem französischen Verband bedroht!


Die Klage: Der französische Verband `Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne´ verklagt die kleine Schampusbar und fordert in einer Unterlassungsklage, dass „sisi und franz“ ihren österreichischen Sekt nicht mehr „österreichischen Schampus“ nennen darf.

Der Hintergrund: Im Vertrag von Versaille vom 28. Juni 1919 diktierten die Siegermächte unter anderem die Klausel, dass die Verwendung der Bezeichnungen „Champagner“ und „Cognac“ allein der Republik Frankreich zusteht.

Das Nationen-Kabarett: Weil „sisi und franz“ österreichischen Schampus an seine Gäste ausschenkt, meinen nun unsere französischen Nachbarn, es wird der Ruf der Champagne ausgebeutet bzw. gegen das deutsch-französische Abkommen verstoßen!

Während in Österreich und Deutschland unter dem Wort Schampus in aller Regel Sekt verstanden wird (siehe Duden und österreichisches Schulwörterbuch), kennen die Franzosen dieses deutsche umgangssprachliche Wort überhaupt nicht.

Man kann den Schluss ziehen, dass es dem französischen Verband offensichtlich darauf ankommt, einen kleinen Gegner zu finden, der die Bezeichnung Schampus verwendet, um mit diesem ein Grundsatzurteil erstreiten zu können und dann auf Basis dieses Urteils weitere, deutlich größere Unternehmen angehen zu können. Insoweit scheint „sisi und franz“ Teil einer groß angelegten Strategie der Champagne zu sein, um so letztlich auch die Bezeichnung Schampus vollends unter den Schutz des deutsch-französischen Abkommens bzw. der Marke Champagner zu bekommen.

Kein Kabarett ist der Gerichtstermin: Dienstag, 21. April 2009 um 11:30, Landgericht I, Lenbachplatz 7, Zi. 103.
Vorläufiger Streitwert: 100.000 Euro.

Wir halten Sie über den Ausgang dieses obskuren Rechtsstreites auf dem Laufenden und hoffen, dass das Gericht dieser angestrebten Ausweitung des Markenschutzes eine klare Absage erteilt und der kleinen, sympatischen Münchner Schampusbar „sisi und franz“ die Nutzung des Namenszusatzes Schampusbar und die Aussage österreichischen Schampus auszuschenken, weiterhin gestattet.


Quelle: schlemmerregion-muenchen.de