Vorwurf: Die Bar „Sisi und Franz“ wirbt zu Unrecht mit Champagner


Kleine Kneipe mit großen Problemen: Die Münchner Bar Sisi und Franz in der Kultfabrik hat Ärger mit Frankreich!

Sisi und Franz alias Janine Bogosyan und Bar-Chef Dominik Schmitt. Vor Gericht könnte der „österreichischer Schampus“ verboten werden.


Der halbstaatliche Champagner-Verband Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne hat Bar-Chef Jürgen Zielinski-Lick kommenden Dienstag vor das Münchner Landgericht bestellt. Der Grund: Der Wirt und Inhaber einer Werbeagentur verkauft in seiner Bar und in einem Internetshop „österreichischen Schampus“.

Verboten! Dieser Meinung ist die Bogenhausener Kanzlei Klaka Rechtsanwälte, die den französischen Verband seit 25 Jahren vertritt. Das Wort Schampus sei genauso wie die Begriffe Champagne und Champagner geschützt und dürften nur für Schaumweine aus der Champagne im Nordosten Frankreichs verwendet werden (siehe unten).

Erlaubt! Dieser Meinung ist Wirt Jürgen Zielinski-Lick (46), ein geborener Österreicher, der seit 26 Jahren in München lebt und vor drei Jahren seine Bar in der Kultfabrik eröffnet hat. „In Österreich steht Schampus umgangssprachlich für Sekt, nicht für Champagner. Wir haben den Sekt, der übrigens in meiner Heimat nach Champagner-Verfahren hergestellt wird, ja extra österreichischen Schampus genannt, weil wir nicht mit dem Markengesetz in Konflikt kommen wollten.“

Aus dem Konflikt wird am Dienstag ein handfester Rechtsstreit. Streitwert: über 100.000 Euro! Rechtsanwalt Dr. Michael Nieder, der den französischen Champagner-Verband vor Gericht vertritt, ist zuversichtlich, dass er gewinnen wird. „Wir haben schon hunderte solcher Verfahren geführt. Kaum eine geschützte Herkunftsbezeichnung wird so oft missbraucht wie Champagner. Es ist immer dasselbe. Andere Hersteller oder Anbieter wollen sich mit dem guten Namen schmücken und ihr eigenes Produkt elitärer darstellen, als es ist.“ Zu 99 Prozent hat die Münchner Kanzlei die Verfahren für ihren französischen Mandanten gewonnen. „Auch die Prozesse, bei denen es um das Wort Schampus ging“, sagt Anwalt Nieder. Der Anwalt der Gegenseite, Martin Harraßer, ist anderer Meinung. Er glaubt, dass der mächtige französische Verband sich mit dem kleinen Sisi und Franz einen schwachen Gegner gesucht hat, um neben dem Begriff Champagner auch das österreichische Wort Schampus für sich zu schützen. „Die wollen ein Grundsatzurteil erstreiten“, prophezeit der Wirt Zielinski-Link düster. „Aber mein Anwalt meint, unsere Chancen stehen nicht schlecht! Ich bin optimistisch, dass wir gewinnen – wenn nicht, gehe ich in Revision.“


So viel Mut hatte ein Berliner Wirt nicht: Er betrieb bis Herbst letzten Jahres ein Lokal mit dem Namen Currywurst und Schampus. Wie sein Münchner Kollege bekam auch der Berliner von den Franzosen eine Unterlassungklage ins Haus. Aus Angst vor dem hohen Streitwert von in diesem Fall 50.000 Euro hat er der Unterlassung zugestimmt. Im Falle der Münchner Bar ist der Streitwert mehr als doppelt so hoch. Falls Jürgen Zielinski-Lick den Prozess am Dienstag verliert, kommen Kosten in Höhe von 10.000 Euro auf ihn zu. „Das Risiko gehe ich ein“, sagt der Wirt der Schampusbar. „Das Wort Schampus gehört nicht den Franzosen! Wo kommen wir denn da hin. Demnächst verklagen die wohl sämtliche Friseurgeschäfte, weil sie Schampoos verkaufen…“


Kommentare


17.04.09 meint narberus
Ist es das wert? Ein Sodbrennen verursachendes Gesöff als Beschäftigungstherapie für Anwälte?

17.04.09 meint Jürgen Zielinski-Lick (anonym)
Das ist es wert – und natürlich zu gewinnen – sonst hört dieser Unsinn nie auf!
Jürgen von sisiundfranz.de

17.04.09 meint narberus
hab gegoogelt und geb dir Recht! Aber nur in Bezug auf das Wort aus deiner Heimat. Der Rest verursacht bei mir trotzdem Sodbrennen. Mag lieber den Spumante. Streichelt meinen Magen besser. Ich weiß, ich bin ein Banause. Aber die muß es geben, sonst könnte sich der Rest der Sachverständigen Trinker nicht hervorheben. Also Prost, Gin Gin oder wie auch immer . Und dann rülps! 😉

17.04.09 meint Jürgen Zielinski-Lick (anonym)
Du solltest mal bei uns vorbeikommen.
Wir dürfen auch nicht Prosecco sagen und nennen unseren Spumante FRIZZANTE – das ist ein Magenstreichler in 4 Geschmäckern…
Jürgen

17.04.09 meint ww1706 (anonym)
gibt der herkunftsschutz nicht nordostfranzösischen weinpanschern die gelegenheit, dritt- und weiter hinten platzierte gesöffe elitärer erscheinen zu lassen und besser zu vermarkten?

17.04.09 meint fggfg (anonym)
Wir haben den Sekt, der übrigens in meiner Heimat nach Champagner-Verfahren hergestellt wird ….

ok jetzt wirds eng für die franzosern ..

17.04.09 meint fggfg aka michi (anonym)
aber ich komm mal da gern auf n drink vorbei

18.04.09 meint August-Iner (anonym)
Mir san do in Bayern, und a anständiger Bayer trinkt weder Sekt noch Schampus. Der trinkt a gscheids Bier!!!

18.04.09 meint DerFan
Da geb I dir Recht, mir is a Augi a 1000x liaba…trotzdem hoff I, dass der Wirt den Fall gwinnt…..

18.04.09 meint werrner (anonym)
der wirt MUSS gewinnen! schampus ist in keinem fall französisch, sondern unser/österr. dialekt für alle schaumweine. wenn die franzosen das wort „schampus“ geschützt haben, dann haben sie`s eh geklaut!
ausserdem geht mir das anwaltszeugs für sowas auch wo drauf.
sorry, bin nicht eingeloggt, ich weiß

18.04.09 meint psdsch
Seid’s vorsichtig mit Euren kritischen Bemerkungen über Frankreich. Den Napoleon haben wir schon hier gehabt – jetzt den Sarkozy?

18.04.09 meint heinz 34 (anonym)
Wahnsinn mit was für einem Schmarrn gewisse RA die Leute abzocken wollen – wie wärs mal mit anständiger Arbeit.
Helmpflicht für Rechtsanwälte

25.04.09 meint jakobsweg (anonym)
wünsche Ihnen daß Sie diesen Streit GEWINNEN liebe Grüße aus Wien wenn möglich sehen Sie mal unter diesem Link nach was bei Schampus steht http://www.dinnersearch.at/restaurant/view/id/115892


Quelle: tz-online, 18. April 2009