Vorwurf: Die Bar „Sisi und Franz“ wirbt zu Unrecht mit Champagner
![]() Kleine Kneipe mit großen Problemen: Die Münchner Bar Sisi und Franz in der Kultfabrik hat Ärger mit Frankreich! Sisi und Franz alias Janine Bogosyan und Bar-Chef Dominik Schmitt. Vor Gericht könnte der „österreichischer Schampus“ verboten werden. |
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Der halbstaatliche Champagner-Verband Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne hat Bar-Chef Jürgen Zielinski-Lick kommenden Dienstag vor das Münchner Landgericht bestellt. Der Grund: Der Wirt und Inhaber einer Werbeagentur verkauft in seiner Bar und in einem Internetshop „österreichischen Schampus“. Verboten! Dieser Meinung ist die Bogenhausener Kanzlei Klaka Rechtsanwälte, die den französischen Verband seit 25 Jahren vertritt. Das Wort Schampus sei genauso wie die Begriffe Champagne und Champagner geschützt und dürften nur für Schaumweine aus der Champagne im Nordosten Frankreichs verwendet werden (siehe unten). Erlaubt! Dieser Meinung ist Wirt Jürgen Zielinski-Lick (46), ein geborener Österreicher, der seit 26 Jahren in München lebt und vor drei Jahren seine Bar in der Kultfabrik eröffnet hat. „In Österreich steht Schampus umgangssprachlich für Sekt, nicht für Champagner. Wir haben den Sekt, der übrigens in meiner Heimat nach Champagner-Verfahren hergestellt wird, ja extra österreichischen Schampus genannt, weil wir nicht mit dem Markengesetz in Konflikt kommen wollten.“ Aus dem Konflikt wird am Dienstag ein handfester Rechtsstreit. Streitwert: über 100.000 Euro! Rechtsanwalt Dr. Michael Nieder, der den französischen Champagner-Verband vor Gericht vertritt, ist zuversichtlich, dass er gewinnen wird. „Wir haben schon hunderte solcher Verfahren geführt. Kaum eine geschützte Herkunftsbezeichnung wird so oft missbraucht wie Champagner. Es ist immer dasselbe. Andere Hersteller oder Anbieter wollen sich mit dem guten Namen schmücken und ihr eigenes Produkt elitärer darstellen, als es ist.“ Zu 99 Prozent hat die Münchner Kanzlei die Verfahren für ihren französischen Mandanten gewonnen. „Auch die Prozesse, bei denen es um das Wort Schampus ging“, sagt Anwalt Nieder. Der Anwalt der Gegenseite, Martin Harraßer, ist anderer Meinung. Er glaubt, dass der mächtige französische Verband sich mit dem kleinen Sisi und Franz einen schwachen Gegner gesucht hat, um neben dem Begriff Champagner auch das österreichische Wort Schampus für sich zu schützen. „Die wollen ein Grundsatzurteil erstreiten“, prophezeit der Wirt Zielinski-Link düster. „Aber mein Anwalt meint, unsere Chancen stehen nicht schlecht! Ich bin optimistisch, dass wir gewinnen – wenn nicht, gehe ich in Revision.“ So viel Mut hatte ein Berliner Wirt nicht: Er betrieb bis Herbst letzten Jahres ein Lokal mit dem Namen Currywurst und Schampus. Wie sein Münchner Kollege bekam auch der Berliner von den Franzosen eine Unterlassungklage ins Haus. Aus Angst vor dem hohen Streitwert von in diesem Fall 50.000 Euro hat er der Unterlassung zugestimmt. Im Falle der Münchner Bar ist der Streitwert mehr als doppelt so hoch. Falls Jürgen Zielinski-Lick den Prozess am Dienstag verliert, kommen Kosten in Höhe von 10.000 Euro auf ihn zu. „Das Risiko gehe ich ein“, sagt der Wirt der Schampusbar. „Das Wort Schampus gehört nicht den Franzosen! Wo kommen wir denn da hin. Demnächst verklagen die wohl sämtliche Friseurgeschäfte, weil sie Schampoos verkaufen…“ Kommentare 17.04.09 meint narberus Ist es das wert? Ein Sodbrennen verursachendes Gesöff als Beschäftigungstherapie für Anwälte? 17.04.09 meint Jürgen Zielinski-Lick (anonym) 17.04.09 meint narberus 17.04.09 meint Jürgen Zielinski-Lick (anonym) 17.04.09 meint ww1706 (anonym) 17.04.09 meint fggfg (anonym) ok jetzt wirds eng für die franzosern .. 17.04.09 meint fggfg aka michi (anonym) 18.04.09 meint August-Iner (anonym) 18.04.09 meint DerFan 18.04.09 meint werrner (anonym) 18.04.09 meint psdsch 18.04.09 meint heinz 34 (anonym) 25.04.09 meint jakobsweg (anonym) Quelle: tz-online, 18. April 2009 |